In der Maske Schäden findet sich die Karteikarte Kennzeichnungen. Dort kann der vorhandene Schaden mit einer Prüfpflicht versehen werden. Außerdem kann der Schaden als geprüft, bestätigt und beseitigt vermerkt werden. Als beseitigt gekennzeichnete Schäden können in Berichten (Zustandsbericht, Prüfbericht) in einem eigenen Kapitel ausgegeben werden.
Voraussetzung
Um Schäden zu kennzeichnen, müssen Sie zunächst von aktuellem Zustand, einer laufenden Prüfung oder einer Checkliste eines Bauwerks oder Bauwerksabschnitts in die Schadensmaske wechseln. Außerdem muss ein Schaden angelegt worden sein. Wie Sie in die Schadensmaske wechseln und dort einen neuen Schaden anlegen, Merkmale erfassen entnehmen Sie bitte den Artikeln:
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