der WPM-Ingenieure GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer, Grubenstr. 80, 66540 Neunkirchen (nachfolgend „WPM“).
Die folgenden Bestimmungen gelten für Verträge über den Erwerb (Vollversion) und die sonstige Überlassung der Software ZIS Ing‑Bau (im Folgenden: „die Software“) und die damit verbundene Einräumung von Nutzungsrechten an der Software durch WPM an den Kunden gemäß dem jeweils gewählten Lizenzmodell. Die Beschreibung der Lizenzmodelle wird Bestandteil der vorliegenden Lizenzbedingungen. Sollten spezielle Lizenzvereinbarungen mit dem Kunden vorliegen, gehen diese den vorliegenden Lizenzbedingungen vor.
Der Kunde erwirbt von WPM die Rechte für die Nutzung der Software mit einer oder mehreren feststehenden Lizenznummern in ausführbarer Form.
Zum Vertragsgegenstand gehören Dokumentationsunterlagen in geeigneter Form. WPM ist berechtigt, die notwendigen Unterlagen in Form einer Online-Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
Im Falle des Erwerbs einer Vollversion schließen die Parteien zusätzlich einen Vertrag über den Support.
Der Kunde erhält ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an der Software in der Demoversion.
Die Software wird dem Kunden auf der Website https://zisingbau.de zum Download zur Verfügung gestellt. Der Kunde muss die Software auf seinen Computer herunterladen und dort selbst installieren.
Für die Beschaffenheit ist die bei Vertragsschluss vorliegende Dokumentation maßgeblich. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit schuldet WPM nicht.
Die Anzahl der Kopien der Software, die der Kunde aktivieren kann, richtet sich nach dem vereinbarten Nutzungsumfang.
Nicht vom Vertrag erfasst sind zusätzliche Leistungen (z.B. Installation der Software, individuell vom Kunden gewünschte Anpassungen, Wechsel der Hardware oder des Betriebssystems des Kunden, Beratung des Kunden, Schulungen oder Einweisungen der Nutzer in die Bedienung der Software). Diese übernimmt WPM nach gesondertem Auftrag gegen gesonderte Vergütung nach der geltenden Preisliste von WPM. Hinweise zur Installation, insbesondere zur erforderlichen Hard- und Softwareumgebung kann der Kunde der Online-Dokumentation entnehmen.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugriff oder Überlassung des der Software zu Grunde liegenden Quellcodes. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt.
Online-Bestellung: Mit Angabe der persönlichen Daten auf der Internetseite und Anklicken des Buttons „jetzt zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein Angebot für eine kostenpflichtige Lizenz der Software ab.
Nutzung Bestellformular: Mit Angabe der persönlichen Daten im Bestellformular und Zugang dieses Bestellformulars per Post oder per E-Mail gibt der Kunde ein Angebot für eine kostenpflichtige Lizenz der Software ab.
Mit Angabe der persönlichen Daten auf der Internetseite und Anklicken des Buttons „Registrieren“ gibt der Kunde ein Angebot für die Demo-Version der Software ab.
Die Annahme durch WPM erfolgt durch Zusendung einer Bestellbestätigung per E-Mail oder Brief oder durch Hinterlegung der bestellten Lizenzen im Nutzeraccount – je nachdem, was zuerst erfolgt. Für Neukunden wird nach der Bestellung ein Nutzeraccount freigeschaltet.
Ist der Computer, auf welchem die Software installiert werden soll, mit dem Internet verbunden erfolgt die Freischaltung der Software wie folgt:
Bei Start der Software muss der Kunde die E-Mail-Adresse und das Kennwort angeben, welches er zur Anmeldung im Mitgliederbereich auf zisingbau.de nutzt. Es wird dann automatisch überprüft, ob der Kunde die Berechtigung hat, die Software freizuschalten. Ist die Berechtigung erfüllt, erhält der Kunde Zugang zur Software.
Ist der Computer, auf welchem die Software installiert werden soll, nicht mit dem Internet verbunden, erfolgt die Freischaltung der Software wie folgt:
Im Anmeldefenster der Software klickt der Nutzer auf den Button „Offline aktivieren“. Dem Nutzer wird dann ein Code angezeigt, den er an einem Computer mit Internetzugang auf der Website zisingbau.de unter dem Menüpunkt „Offline aktivieren“ eingeben muss (Mitgliederbereich – Vertragsverwaltung – Lizenzverwaltung – offline aktivieren). Nach Eingabe des Codes wird eine Lizenzdatei generiert, die heruntergeladen werden kann. Diese muss auf den Computer, auf welchem die Software aktiviert werden soll übertragen werden und innerhalb der Software eingespielt werden (Button „Lizenzdatei einspielen“). Dann ist der Zugriff auf die Software möglich. Die Datei ist nur mit dem Computer, auf dem der Code angezeigt wurde, kompatibel.
Mit Registrierung im Mitgliederbereich wird für den Kunden ein Benutzerkonto angelegt.
Die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse dient in Kombination mit dem Passwort, welches der Kunde bei der Registrierung vergibt, als Login in das Benutzerkonto und zur Überprüfung der Gültigkeit der Lizenz bei Start der Software.
WPM dokumentiert und archiviert, wann welcher Kunde im Mitgliederbereich aktiv war und welche Daten bearbeitet wurden. Diese Dokumentation dient internen Zwecken von WPM und wird nicht an den Nutzer oder an Dritte herausgegeben.
WPM räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Software für die in der Auftragsbestätigung (Bestellbestätigung) festgelegte Anzahl von Nutzern ein. Das Nutzungsrecht darf gleichzeitig nur von maximal der Anzahl von Personen ausgeübt werden, für die der Kunde den Kaufpreis entrichtet hat.
Die zeitlich unbeschränkte Einräumung des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der rechtzeitigen Zahlung der Lizenzgebühren durch den Kunden. Vor Eingang der Zahlung der Lizenzgebühren erhält der Kunde ein zeitlich bis zum Zahlungsziel beschränktes Nutzungsrecht.
WPM räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an der Software zur Nutzung im Objektcode ein. Es ist nur die Nutzung durch eine Person zulässig.
Soweit WPM nach der Installation der Software Updates und/oder Upgrades zur Verfügung stellen sollte, gelten hierfür die vorliegenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen ebenso in vollem Umfang. Bei zeitlich begrenzten Nutzungsrechten erlischt das Nutzungsrecht am Update / Upgrade zeitgleich mit dem Nutzungsrecht an dem Programm, für welches das Update / Upgrade oder die Modifikation bereitgestellt wurde.
Der Kunde darf die Software ohne Zustimmung der WPM weder vervielfältigen, vermieten, verpachten noch in sonstiger Weise Dritten zeitlich begrenzt zur Nutzung überlassen bzw. für Dritte vervielfältigen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, Unterlizenzen an der Software zu vergeben.
Es ist dem Kunden allerdings gestattet, anderen Personen die Nutzung seiner Lizenzen zu gestatten, wenn er diese Personen über das Nutzerportal zur Nutzung der Lizenzen einlädt und die Eingeladenen (die selbst im Nutzerportal registriert sein müssen) die Einladung annehmen. Der Kunde kann dem Eingeladenen jederzeit die Nutzungsberechtigung für seine Lizenz wieder entziehen.
Sofern nicht ausdrücklich in diesen Lizenzbedingungen oder durch Gesetz gestattet, ist der Kunde zu folgenden Handlungen nicht berechtigt:
Das Kopieren bzw. Vervielfältigen der Benutzerdokumentationen durch den Kunden ist nur für den eigenen, internen Gebrauch zulässig.
Der Kunde ist berechtigt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Nutzung notwendig ist, zu Sicherungszwecken Kopien der Software anzufertigen.
Die Dauer der Nutzungsüberlassung richtet sich nach dem vereinbarten Lizenzmodell bzw. sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Bei Lizenzverträgen zur befristeten Überlassung können die Parteien jeweils den Lizenzvertrag außerordentlich kündigen, wenn eine Partei schuldhaft die ihr aus dem Lizenzvertrag obliegenden Pflichten verletzt. Eine außerordentliche Kündigung bedarf des vorherigen schriftlichen Hinweises der kündigenden Partei, um der anderen Partei die Möglichkeit zu geben, sich bezüglich des kündigungsrelevanten Vertragsverstoßes wieder vertragsgemäß zu verhalten. Die Mitteilung muss den Vertragsverstoß beschreiben und der anderen Partei eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen zur Beseitigung des kündigungsrelevanten Vertragsverstoßes einräumen.
Das Recht zur Kündigung des Lizenzvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Umstände eintreten, die unter Berücksichtigung von Inhalt und Zweck des Lizenzvertrages, aller Umstände des Einzelfalles und der jeweiligen Interessen der Parteien eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar machen.
Mit Ende des Lizenzvertrages erlöschen sämtliche Rechte, die WPM dem Kunden durch den Lizenzvertrag eingeräumt hat. Eine Kündigung lässt die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber WPM, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstanden sind, unberührt.
Der Kaufpreis für die Software richtet sich nach dem Lizenzmodell und der Anzahl der Nutzer.
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar mit Rechnungsstellung.
Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist das Nutzungsrecht zeitlich beschränkt oder wurde der Vertrag infolge Kündigung beendet, ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der Softwareprodukte sowie das schriftliche Material zu vernichten. Ferner ist die Installation auf der EDV-Anlage zu löschen. Der Kunde wird innerhalb von 2 Wochen nach Ende des Nutzungsrechts schriftlich bestätigen, alle vorhandenen Kopien der Software gelöscht zu haben.
Der Kunde wird innerhalb von 2 Wochen nach Ende des Nutzungsrechts schriftlich bestätigen, alle vorhandenen Kopien der Software gelöscht zu haben.
WPM führt in regelmäßigen Zeiträumen, die sich nach der Art der Lizenz richten, Gültigkeitsabfragen der Lizenzdateien durch. Ist der Kunde mit dem Computer, auf welchem die Software installiert ist, online, so wird die Lizenz automatisch verlängert. Nutzt der Kunde die Software auf einem Computer, welcher nicht mit dem Internet verbunden ist, so muss der Kunde nach Einloggen in den Mitgliederbereich einen Verlängerungscode abrufen.
Wird die Gültigkeit der Lizenzdatei nicht bestätigt, so kann die Software nicht mehr genutzt werden.
Zum Zweck der Lizenzüberprüfung werden folgende Daten an WPM übermittelt:
Neben den Daten zur Überprüfung der Lizenz werden bei einer Lizenzanfrage Nutzungsdaten an WPM übermittelt:
Anhand der übermittelten Lizenznummer kann eine Zuordnung der Lizenz zu einem bestimmten Anwender durch den Lizenzgeber in den folgenden Fällen vorgenommen werden:
Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, dass diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Der Kunde ist verpflichtet, die Software gesichert aufzubewahren, so dass ein unberechtigter Zugang bzw. unzulässiges Kopieren verhindert wird.
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und gegen unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an unberechtigte Nutzer ist untersagt.
Dem Kunden ist es untersagt, technische Maßnahmen zum Schutz der Software zu umgehen.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Installation der Software eine Datensicherung des Systems vorzunehmen, auf dem die Installation erfolgen soll.
Der Kunde testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration.
Für die Vollversion und die Demolizenz gilt: Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren in 12 Monaten. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens WPM, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S.d. § 438 Abs. 1 Nr. 1a BGB sowie bei Garantien (§ 444 BGB) geltend die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
WPM gewährleistet, dass die Software nicht mit Sach- und/oder Rechtsmängeln behaftet ist. Ein Mangel liegt vor, soweit die Leistungen entweder nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzen oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignen und nicht die Beschaffenheit aufweisen, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.
Sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass die Leistungen von WPM Rechte Dritter verletzen, wird WPM nach seiner Wahl entweder auf eigene Kosten für den Kunden das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen oder die Leistungen so austauschen oder abändern, dass sie die Rechte nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen
Für unerhebliche Abweichungen oder Minderungen besteht keine Gewährleistung. Die vorbezeichneten Rechte des Kunden beziehen sich nicht auf Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Software verändert oder erweitert hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind.
Das Aufspielen von Upgrades oder Updates oder die Erweiterung der Software um weitere Nutzer führt nicht zu einem Neubeginn der Gewährleistungsfrist oder der Verjährung von Ansprüchen des Kunden wegen Mangels.
Für die Demolizenz gilt: die Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Der Kunde hat bei Vorliegen eines Mangels zunächst das Recht, von WPM Nacherfüllung zu verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach ermessensgerechter Wahl von WPM durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlagen drei Nacherfüllungsversuche fehl, so hat der Kunde nach Fristsetzung ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
Der Kunde hat WPM Mängel unter Angabe der für die Erkennung des Mangels notwendigen Informationen zu melden und WPM auf ihre Anforderung hin weitere zur Erkennung des Mangels erforderlichen Informationen zu übermitteln.
Der Kunde wird WPM bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen soweit es ihm zumutbar ist. Insbesondere wird der Kunde
bei Fehlermeldungen die aufgetretenen Symptome, das Programm sowie die System- und Hardwareumgebung detailliert beobachten und WPM einen Fehler unter Angabe von für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen, beispielsweise Anzahl der betroffenen User, Schilderung der System- und Hardwareumgebung sowie genutzte Drittsoftware und Unterlagen melden;
WPM (im Rahmen seiner Möglichkeiten nach besten Kräften) bei der Suche nach der Fehler-ursache unterstützen und (erforderlichenfalls) seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern von WPM anhalten;
die von WPM erhaltenen Programme und oder Programmteile (Patches, Bugfixes etc.) nach näheren Hinweisen von WPM (unverzüglich) einspielen und die von WPM übermittelten Vorschläge und Handlungsanweisungen zur Fehlerbehebung einhalten;
alle im Zusammenhang mit dem gepflegten Programm verwendeten oder erzielten Daten in maschinenlesbarer Form als Sicherungskopie bereithalten, welche eine Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglichen;
WPM den Zugriff zu den Datenverarbeitungsanlagen gestatten, auf denen die im Leistungsschein bezeichneten Programme installiert sind;
einen sachkundigen Mitarbeiter benennen, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann.
Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).
Art und Weise der Fehlerbeseitigung stehen im billigen Ermessen von WPM. Bietet WPM zur Vermeidung oder Beseitigung von Fehlern neue Programmteile, insbesondere Patches, Bugfixes, Updates, Upgrades, neue Releases, neue Versionen etc. an, so hat der Kunde diese zu übernehmen und auf seiner Hardware gemäß den Installationsanweisungen von WPM zu installieren.
Als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn WPM dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
WPM ist es gestattet, die Nacherfüllung zu dem Zeitpunkt zu erbringen, in dem im Rahmen eines Updates die Software ohnehin gepflegt wird, soweit der vom Kunden gerügte Mangel den Einsatz des Programms nicht erheblich beeinträchtigen.
WPM kann die Vergütung des Aufwands zur Fehlersuche nach den jeweils gültigen Preislisten verlangen, wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorlag oder der Kunde den Mangel zu vertreten hat.
WPM haftet für Schäden, die aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens WPM oder eines Erfüllungsgehilfen entstanden sind und für Schäden, die infolge einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens WPM oder eines Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Für Schäden aufgrund einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von WPM oder eines Erfüllungsgehilfen oder einer fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut durch WPM oder eines Erfüllungsgehilfen ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Keinerlei Haftungsbeschränkungen gelten für Schäden, die auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen sowie für Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz, sofern anwendbar.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet WPM nur, wenn sie die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig aufgrund eines Verstoßes gegen eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, verursacht hat und der Schaden nicht darauf beruht, dass WPM es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, das verlorengegangene Daten mit vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können.
Ein Verstoß gegen die vorliegenden Lizenzbedingungen liegt insbesondere, aber nicht abschließend, dann vor, wenn der Kunde die Software über das nach der jeweiligen Lizenz gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
Verstößt der Kunde gegen die vorliegenden Lizenzbedingungen, so ist WPM berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Software zu sperren und das Nutzungsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
WPM ist zudem berechtigt, den für die weitergehende Nutzung anfallenden Betrag gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste dem Kunden in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde nicht einen wesentlich geringeren Schaden von WPM nachweist. Weitergehende Schadensersatzansprüche blieben unberührt.
Das Vertragsverhältnis und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von WPM.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.
Neunkirchen, Oktober 2019