Zustandsnotenberechnung in ZIS Ing-Bau

Das Zustandsnotensystem in ZIS Ing-Bau basiert auf der RI-EBW-PRÜF.

Für jeden Schaden ist demnach eine Benotung seiner Bedeutung für die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauteils und des Bauwerks erforderlich. Ergänzend zur RI-EBW-PRÜF hat jeder Schaden in ZIS Ing-Bau eine Note für die Schadstoffbelastung bzw. die Schadstoffgefährdung.

Die folgenden Erläuterungen der Begriffe Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit sind sinngemäß aus der RI-EBW-PRÜF 2017 übernommen und können hier abgerufen werden.

 

Standsicherheit

Die Standsicherheit bezeichnet die Eigenschaft, die planmäßigen Beanspruchungen eines Bauwerks oder Teilen des Bauwerks, schadlos aufnehmen zu können.

 

Verkehrssicherheit

Mit dem Begriff Verkehrssicherheit wird die Anforderung an Sicherheit und Ordnung bezüglich der gefahrlosen und bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauwerks beschrieben. Dabei ist die Bauwerksausbildung nach anerkannten Regeln der Technik zum Prüfzeitpunkt maßgebend.

 

Dauerhaftigkeit

Als Dauerhaftigkeit wird die Widerstandsfähigkeit eines Bauwerks oder Teilen des Bauwerks gegenüber Einwirkungen gekennzeichnet, eine möglichst lange Nutzungsdauer bei planmäßiger Nutzung und Erhaltung zu erreichen. Die Aufrechterhaltung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit ist hierbei von besonderer Bedeutung.

 

Schadstoffbelastung

Nicht jede Prüfung berücksichtigt das Thema Schadstoffbelastung bzw. Schadstoffgefährdung explizit. Daher sind die Schadstoffnoten passiv in das Zustandsnotensystem von ZIS Ing-Bau eingebunden.

Ist ein Schaden relevant bezüglich einer Schadstoffgefährdung, so steht diese Gefährdung in fachlicher Korrelation zur in der Verkehrssicherheitsnote beschriebenen Gefährdung. Der Prüfer dokumentiert in diesen Fällen die festgestellte Gefährdung über eine entsprechende Angleichung der Verkehrssicherheitsnote (V >= Sch).

 

Berechnung der Zustandsnote/Substanzkennzahl

Die Berechnung der Zustandsnote und der Substanzkennzahl des Bauwerks bzw. des Bauwerksabschnitts/Teilbauwerks erfolgt über die Ermittlung der Basiszustandszahl entsprechend Heft B 22 für jeden der dokumentierten Schäden. Dabei kommt die Zustandsnotenmatrix des Heftes B22 der BASt zum Einsatz, in der für jede Kombination aus S, V und D eine Basiszustandszahl definiert ist.

Schadensausbreitung

Unter Berücksichtigung einer erfassten allgemeinen Mengenangabe des Schadens wird die Schadens-Zustandszahl Z1 aus dieser Basiszustandszahl ermittelt. Eine große Schadensausbreitung wird dabei mit einem Aufschlag von 0,1 berücksichtigt. Kleine Schadensausbreitungen führen zu einem Abschlag von 0,1. Nicht erfasste Mengenangaben werden dabei als mittlere Schadensausbreitung ohne Anpassung berücksichtigt.

Bauteilgruppennote (ZBG)

Nach diesem Schritt werden die Zustandsnoten der Bauteilgruppen (ZBG) in Abhängigkeit der zugeordneten Schäden und der Schadensanzahl innerhalb der jeweiligen Bauteilgruppe errechnet. Die Bauteilgruppennote ergibt sich dabei aus der maximalen zugehörigen Schadenszahl Z1 einer Bauteilgruppe und aus einer Anpassung bezüglich der Schadenanzahl in dieser Bauteilgruppe.

Bei der Bauteilgruppe Überbau und der Bauteilgruppe Bauwerk führt eine Schadensanzahl kleiner 5 zu einem Abschlag von 0,1 auf die Gesamtnote. Eine Schadensanzahl größer 15 führt zu einem Aufschlag von 0,1 auf die Gesamtnote. Zwischen diesen Grenzen bleibt die Note unverändert.

Innerhalb der übrigen Bauteilgruppen führt eine Schadensanzahl kleiner 3 zu einem Abschlag von 0,1 auf die Gesamtnote, eine Schadensanzahl größer 5 zu einem Aufschlag von 0,1 auf die Gesamtnote. Zwischen diesen Grenzen bleibt die Note unverändert.

Teilbauwerksnote (Zges)

Die Teilbauwerksnote errechnet sich aus der maximalen Bauteilgruppennote und einer Anpassung bezüglich dem Schädigungsverhältnis der vorhandenen Bauteilgruppen. Dabei werden die Konstruktionsdaten auf die Anzahl der erfassten/vorhandenen Bauteilgruppen untersucht. Bauteilgruppen mit einer Note > 1,0 werden als geschädigte Bauteilgruppen angesehen. Aus dem Verhältnis der geschädigten zu den vorhandenen Bauteilgruppen ermittelt sich die Anpassung zur Zustandsnote des Teilbauwerks. Die maximale Bauteilgruppennote wird bei einem Schädigungsverhältnis von weniger als 25 % um 0,1 gemindert. Bei einem Verhältnis von mehr als 50 % erfolgt eine Anhebung um 0,1. 

Nicht erfasste, aber geschädigte Bauteilgruppen werden als vorhandene Bauteilgruppe angesehen.

In den Anpassungen (+- 0,1) auf den Ebenen Schaden, Bauteilgruppe und Bauwerk werden die Zustandsnotenbereiche (0,5er Bereiche) der RI-EBW-PRÜF nicht unter- bzw. überschritten.

Substanzkennzahl

Für die Berechnung der Substanzkennzahl kommt das gleiche Verfahren zur Anwendung. Dabei wird der Einfluss der Verkehrssicherheit ausgeblendet, indem für jeden Schaden die Verkehrssicherheitsnote 0 Berücksichtigung findet.

Grafik Zustandsnotenberechnung

 


 

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Verfügbar ab ZIS Ing-Bau Version: 21.09.01.0