Traglastindex
Mit zunehmender Verkehrsbelastung und Alter der Ingenieurbauwerke in Deutschland hat sich der Bedarf und die Notwendigkeit in den Straßenbauverwaltungen eingestellt, den Handlungsbedarf abzubilden, der sich aus den Tragfähigkeitsdefiziten der Bestandsbauwerken ergibt.
Die Möglichkeit diese Diskrepanz zwischen der erforderlichen Tragfähigkeit, dem Ziellastniveau, und der tatsächlichen Tragfähigkeit über die Erfassung von Schäden, und damit die Zustandsnote nach RI-EBW-ING zu beschreiben, hat sich als nicht zielführend herausgestellt. Die Überlagerung der Ergebnisse der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 durch eine solche Beschreibung der Tragfähigkeitsdefizite einer Brücke, hätten diese als Grundlage einer Erhaltungsplanung unbrauchbar gemacht. Aus diesem Grunde wurde der AG Schwerverkehr die Aufgabe übertragen einen Kennwert auf Grundlage der ASB-Bauwerksdaten zu definieren, der parallel zur Zustandsnote nach RI-EBW-PRÜF die Dringlichkeit eine Brückenmodernisierung zu beschreiben. Der dazu erarbeitete Traglastindex beschreibt in Noten von I bis V die Größe der Differenz zwischen der heute anzusetzenden, notwendigen Tragfähigkeit eines theoretischen Ersatzneubaus an gleicher Stelle und der tatsächlichen Tragfähigkeit einer Brücke.
Darüber hinaus werden in der automatischen Berechnung des Traglast in der 4 Sonderfälle älterer Verbund- und Spannbeton-Brücken geprüft. Eine positive Prüfung einer dieser Sonderfälle, wird mit dem Traglast V gekennzeichnet. Diese 4 möglichen Sonderfälle werden auf Grundlage der ASB-Ing-Daten-Bezüge in ZIS Ing-Bau für folgende Brücken geprüft:
1. Stahl- und Stahlverbundbrücken mit Baujahr bis einschließlich 1978 und maximaler Einzelstützweite >= 20,00m
2. Spannbetonbrücken bis einschließlich 1966 und maximale Einzelstützweite >= 20m
3. Spannbetonbrücken mit Koppelfugen und Baujahr bis einschließlich 1980 und max. und maximale Einzelstützweite >= 20m
4. Spannbetonbrücken mit der Gefahr von Spannungsrisskorrosion (SpRK)